Brandschutz

Brandschutzordnung

Der Begriff Brandschutz steht für Brandverhütung und Brandbekämpfung. Im Vordergrund stehen dabei der vorbeugende und abwehrende Brandschutz. Auch hier sind Gesetze, Verordnungen, Landesbauordnungen sowie das Regelwerk der Sachversicherer einzuhalten.

Bestellung eines Brandschutzbeauftragten

Generell können Brandschutzbeauftragte in jedem Betrieb bestellt werden, besonders in Einrichtungen mit erhöhtem Brandrisiko macht es auf jeden Fall Sinn, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Für Objekte über 5000 m² wird die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten von Sachversicherern oder Behörden gefordert.

Unsere Leistungen als extern bestellter Brandschutzbeauftragter

1. Beratung des Auftraggebers:

  • Bei der Flucht- und Rettungswegbeschilderung
  • Bei der Aktualisierung der Brandschutzordnung
  • Bei der Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
  • Zur Einhaltung rechtlicher Vorgaben zum organisatorischen Brandschutz
  • Zu Fragen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes, z.B. bei der Planung von Neu- und Umbauten oder bei Betriebsveränderungen
  • Zu Ersatzmaßnahmen beim Ausfall von brandschutztechnischen EinrichtungenNotausgangsschild im Brand
  • Bei der Organisation regelmäßiger Brandschutzübungen
  • Bei der Kontaktaufnahme mit zuständigen Brandschutzbehörden
  • Bei der Mängelbeseitigung im Brandschutz

2. Durchführung regelmäßiger stichprobenartiger Brandschutzbegehungen mit folgenden Schwerpunkten:

  • Zustand, Begehbarkeit und Funktion von Flucht- und Rettungswegen
  • Inaugenscheinnahme des baulichen Brandschutzes
  • Inaugenscheinnahme des technischen Brandschutzes (einschließlich Überprüfung auf regel- und richtlinienkonforme Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen)
  • Begleitung von behördich angeordneten Brandschutzbegehungen

3. Dokumentation und Meldung vorgefundener Brandschutzmängel
4. Aufstellung und Fortschreibung einer Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 Teil A-C

 Optional können zusätzlich folgende Leistungen beauftragt werden

1. Schulung des Personals, Feuerlöschtrainings
2. Schulung und Ausbildung von betrieblichen Brandschutzhelfern
3. Erstellung / Fortschreibung von Flucht- und Rettungsplänen
4. Erstellung von Explosionsschutzdokumenten

Gerne unterstütze wir Sie hierbei und übernehmen die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten – bitte nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit uns auf.

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