Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur sicheren und gesunden Arbeit der Beschäftigten im Unternehmen liegt in der Verantwortung des Unternehmers. Er ist verpflichtet, in seinem Betrieb mittels einer geeigneten Organisation für die Arbeitssicherheit Sorge zu tragen. Der Unternehmer hat dazu die Möglichkeit die Dienstleistung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie eines Betriebsmediziners in Anspruch zu nehmen.
Unsere Leistung als extern bestellte Sicherheitsfachkraft umfasst alle vom Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesetz (ASIG/ArbSchG) vorgeschrieben Aufgaben wie:
- Beratung
- Überprüfung
- Dokumentation
- Wirksamkeitskontrolle durchgeführter Maßnahmen
- Einberufung und Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)
Wir unterstütze Sie:
- bei allen Fragen bezüglich Arbeitsschutz und Arbeitsplatzgestaltung
- bei der Erstellung und Fortführung von Gefährdungsbeurteilungen
- bei der Beurteilung von Bildschirmarbeitsplätzen
- bei der Erstellung von Betriebsanweisungen (z.B. für Maschinen und Gefahrstoffe)
- Mitarbeiterunterweisungen, Arbeitsschutzunterweisungen
- bei der Erstellung von Gefahrstoffverzeichnissen
- bei der Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
- bei der Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
Um Ihnen ein unverbindliches Angebot erstellen zu können, benötige wir einige Angaben zu Ihrem Betrieb – bitte nehmen Sie daher einfach Kontakt auf.